Baulohn – Gehaltsabrechnung mit Besonderheiten
Im Baugewerbe gelten andere Regeln als bei herkömmlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die Baulohn – Gehaltsabrechnung muss sich daher an die besonderen Arbeitsumstände und Arbeitszeiten der Mitarbeiter flexibel anpassen lassen. Deshalb beinhaltet sie einige Elemente, welche in der Lohnabrechnung von normalen Büroangestellten nicht vorkommen würden.
Die Besonderheiten der Baulohn – Gehaltsabrechnung
Ein wesentlicher Unterschied zur Standard Lohn- und Gehaltsabrechnung entsteht durch die Abhängigkeit des Baugewerbes von Witterung und Jahreszeiten. Kurzarbeit, Schlechtwettergeld und Ausgleichsgeld für Baustellenwechsel sind sogenannte Bauzuschläge, welche dem Tarifstundenlohn hinzugerechnet werden. Eine korrekte Abrechnung zu erstellen, macht dementsprechend deutlich mehr Arbeit. Hierbei führen Fehler erwartungsgemäß zu noch mehr Ärger mit den Sozialkassen, Finanzämtern und Mitarbeitern.
Unser Service bei der Baulohn – Gehaltsabrechnung
Wir helfen Ihnen dabei festzustellen, ob Ihr Baugewerbe der SOKA-Pflicht (Sozialkassen für Bau) unterliegt und welcher Tarifgruppe Ihre Mitarbeiter zugeordnet werden müssen. Wir sorgen dafür, dass die Bauzuschläge immer richtig ermittelt werden, auch bei tariflichen Änderungen. So können Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft im Baugewerbe konzentrieren und müssen sich keine Sorgen mehr um Beschwerden oder Probleme mit eventuell falschen Lohnabrechnungen machen. Das spart Geld, Zeit und Nerven.
Kurz gesagt: Wir kümmern uns darum, dass die Baulohn – Gehaltsabrechnung korrekt und zuverlässig erledigt wird.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Mehr Informationen zum Thema Baulohn – Gehaltsabrechnung
Wenn Sie mehr über das Thema Baulohn erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen den Beitrag Das Unternehmerhandbuch – „Baulohn: Lohn für Mitarbeiter im Baugewerbe“