Baulohn Abrechnung

Baulohn Abrechnung
Baulohn-Abrechnung

In die Baulohn-Abrechnung fließen zwei wesentliche Bestandteile ein:

  • der Tarifstundenlohn und
  • der Bauzuschlag.

Bei der Ermittlung des Bruttolohns sorgen dafür, dass Ihr Bau- und Handwerksunternehmen dem richtigen Gesamttarif zugeordnet wird und die Baulohn-Zuschläge korrekt berechnet werden. Sie teilen uns lediglich mit, ob der einzelne Mitarbeiter hauptsächlich draußen oder in einem Büro tätig ist und welchen Belastungen er ausgesetzt ist. So können wir die permanent entstehende Belastung bewerten und damit den entsprechenden Bauzuschlag ermitteln.

Bauzuschläge in der Baulohn-Abrechnung

  • witterungsbedingte Belastungen
  • häufiger Baustellenwechsel der Baustellen und die damit verbundenen wechselnden Anfahrtswege bzw. neuen Begebenheiten der jeweiligen Baustellen
  • Schlechtwetterperioden im Winter

Welchem Baugewerbe gehören Sie an?

Ein weiteres wichtiges Kriterium für die korrekte Baulohn-Abrechnung ist die sogenannte SOKA-Pflicht (SOKA: Sozialkassen für das Baugewerbe). Grundsätzlich werden die Gewerbe aufgeteilt in:

  • Bau-Hauptgewerbe
  • Maler- und Lackierfirmen
  • Dachdeckerbetriebe
  • Gerüstbau
  • Landschaftsbau

Ob Ihr Unternehmen der SOKA-Pflicht unterliegt, ist, abhängig vom Bundesland,  im

  • Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV)
  • (Verfahrens-)Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren
  • Baugewerbe (VTV)

Wir nehmen Ihnen diese mühsame Arbeit ab und sorgen auch hier für die richtige Zuordnung.

Weitere Informationen

Wenn Sie mehr über das Thema Baulohn-Abrechnung erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen Das Unternehmerhandbuch – „Baulohn: Lohn für Mitarbeiter im Baugewerbe“.

Mehr über die aktuellen Tarifverträge fürs Baugewerbe in Berlin erfahren Sie hier: Sozialkasse Berlin – Tarifverträge